Informationen zum Geldwäschegesetz

Wenn der Makler Ihren Ausweis sehen möchte!

Sehr geehrter Makler-Kunde!
Seien Sie nicht überrascht, wenn neuerdings Ihr Immobilienmakler Ihren Personalausweis sehen, kopieren oder scannen möchte.Dazu ist er nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (§ 8 Abs. 1 Satz 3 GwG) verpflichtet!

Ziel des Geldwäschegesetzes ist es, Gewinne aus schweren Straftaten aufzuspüren und die Terrorismusfinanzierung
zu erschweren oder gar zu verhindern. Neben Banken, Rechtsanwälten, Finanzdienstleistern usw. sind auch Immobilienmakler im Gesetz als Verpflichtete genannt.  Deshalb haben sie bei  Aufnahme einer Geschäftsbeziehung   (also auch schon vor Abschluss eines Maklervertrages) eine Identifizierung des Kunden vorzunehmen.
Dazu benötigt er folgende Unterlagen:

  • Bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift,
  • bei   einer juristischen   Person oder   einer   Personengesellschaft: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der  gesetzlichen  Vertreter;  ist  ein  Mitglied  des Vertretungsorgans  oder  der  gesetzliche  Vertreter  eine  juristische  Person,  so  sind  deren  Firma,  Name oder  Bezeichnung,  Rechtsform,  Registernummer  soweit vorhanden  und  Anschrift des  Sitzes  oder  der Hauptniederlassung zu erheben.

Zur Überprüfung  der  Identität des  Vertragspartners  hat  sich  der  Verpflichtete  anhand  der  nachfolgenden Dokumente  zu  vergewissern,  dass  die  erhobenen  Angaben zutreffend  sind, soweit sie in den Dokumenten enthalten sind:

  • bei natürlichen  Personen anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines
    inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,
  • bei juristischen Personen oder  Personengesellschaften  anhand  eines  Auszugs  aus  dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register
    oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in die Register- oder Verzeichnisdaten.

Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union wollen mit dem GwG ihre Bürger, also auch Sie, vor illegalen oder gar terroristischen Handlungen schützen.  Wir  danken  Ihnen,  dass  Sie  dies  unterstützen und Ihrem Makler die erforderlichen Auskünfte erteilen! Er muss diese, am besten zusammen mit dem schriftlichen Maklervertrag, mindestens 5 Jahre aufbewahren.

Compare listings

Vergleichen