Informationen zum Gebäudeenergiegesetz GEG
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 01. November 2020 in Kraft getreten und hat damit das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.
Das GEG ist ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Das Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wurde nicht verschärft.
Gebäudenergiegesetz zusammen gefasst
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gebaeudeenergiegesetz-zusammen-gefasst.pdf?__blob=publicationFile&v=8