Modalitäten - Die Grundvoraussetzungen unserer Tätigkeit

Servicepakete Neuvermietung

Smart Basis All In
Vorbereitung
Beratung
Bestandaufnahme
Mietpreisanalyse
Zielgruppenanalyse
Marketing
Objektbilder
Grundrissgestaltung
Exposéerstellung
“Vorab”-Vermarktung
Social Media
Immobilienportale
“Durchführung”
Anfragenmanagement
Vorauswahl Interessenten
Besichtigungstermine
Bonitätsprüfung
Bei Bedarf Vorstellungsgespräche
Abschluss
Mietvertrag
Übergabe inkl. Übergabe- und Fotoprotokoll
Information Hausverwaltung, Strom- und Gasanbieter
Kostenlose Neuvermietung innerhalb von 24 Monaten
ab 490 €
zzgl. gesetzl.
MwSt.
ab 770 €
zzgl. gesetzl.
MwSt.
ab 1.100 €
zzgl. gesetzl.
MwSt.

Servicepakete Verkauf

Volle Maklerleistung* zum Festpreis, fällig und zahlbar
erst mit Erhalt der Kaufpreiszahlung des Käufers.

ab 4.900,- €
zzgl gesetzl. MwSt

Einzelleistungen – Das Honorar richtet sich nach den
gewählten Leistungen und dem Umfang

77,- € / Std.
zzgl gesetzl. MwSt

* Das Verkaufshonorar ist ein Festpreis für den Verkäufer, unabhängig von der Höhe des Kaufpreises, fällig und zahlbar erst mit Erhalt der Kaufpreiszahlung des Käufers. ImmobilienzumLeben ist bei diesem Angebot auch für den Käufer tätig und schließt einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Käufer in gleicher Höhe ab.

Servicepakete Individuell

Beratung

1. Stunde
kostenlos

Einzelleistungen

77,- € / Std.
zzgl gesetzl. MwSt

Wir legen Wert auf positive, produktive und harmonische Kommunikation.

Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis guter und erfolgreicher Zusammenarbeit. Das ist der Grund warum wir unsere Arbeit nicht bürokratischer gestalten wollen als erforderlich.

Treu unseren Grundsätzen Ehrlichkeit, Fairness und Verlässlichkeit wollen wir die Zusammenarbeit für alle Beteiligten so angenehm wie möglich gestalten.

Gemäß dem Geldwäschegesetzt – GwG (§ 2 „Verpflichtete“ Abs. 10)  unterliegen wir nicht nur der Plicht zur Durchführung der Identifizierung, sondern auch der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/

Wir wollen den bürokratischen Aufwand so klein wie möglich und so groß wie nötig halten.

Maklerverträge unterliegen nach aktueller Rechtslage keiner bestimmten Form. Die Textformerfordernis gilt für alle Vermittlungsverträge. Diese Regelung sorgt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit für alle Parteien und wird von uns begrüßt.