Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 01. November 2020 in Kraft getreten und hat damit das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.
Das GEG ist ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Das Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wurde nicht verschärft.
Gebäudenergiegesetz zusammen gefasst
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gebaeudeenergiegesetz-zusammen-gefasst.pdf?__blob=publicationFile&v=8
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