Gebäudeenergiegesetz GEG

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 01. November 2020 in Kraft getreten und hat damit das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.

Das GEG ist ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Das Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wurde nicht verschärft.

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Ein umfassender Leitfaden

Einleitung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Element der deutschen Energiepolitik und spielt eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung von CO₂-Emissionen und der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Dieses Gesetz, das im November 2020 in Kraft trat, vereint die bisher getrennten Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über das Gebäudeenergiegesetz, seine Ziele, die wichtigsten Bestimmungen und die Auswirkungen auf Bauherren, Eigentümer und Vermieter.

Ziele des Gebäudeenergiegesetzes

Das GEG verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  1. Reduzierung der CO₂-Emissionen: Durch strenge Anforderungen an die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien soll der CO₂-Ausstoß von Gebäuden erheblich gesenkt werden.
  2. Energieeinsparung: Das Gesetz zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu minimieren und die Energieeffizienz zu maximieren.
  3. Förderung erneuerbarer Energien: Der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden wird durch das GEG gefördert.
  4. Klimaneutralität: Langfristig soll das GEG dazu beitragen, dass der Gebäudesektor klimaneutral wird.

Wichtige Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes

1. Neubauten

Für Neubauten gelten besonders strenge Anforderungen an die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien:

  • Energieeffizienzstandard: Neubauten müssen den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes erfüllen. Dies bedeutet, dass der Energiebedarf des Gebäudes sehr gering sein muss und zu einem erheblichen Teil durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
  • Erneuerbare Energien: Neubauten müssen einen bestimmten Anteil ihres Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Dies kann durch Solaranlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder andere Technologien erreicht werden.
  • Primärenergiebedarf: Der Primärenergiebedarf eines Neubaus wird durch das GEG streng geregelt. Er darf einen bestimmten Höchstwert nicht überschreiten, der je nach Gebäudetyp variiert.

2. Bestandsgebäude

Auch für Bestandsgebäude gibt es spezifische Anforderungen und Pflichten:

  • Sanierungspflichten: Bei größeren Renovierungen oder Sanierungen von Bestandsgebäuden müssen bestimmte energetische Standards eingehalten werden. Dazu gehören Anforderungen an die Dämmung von Außenwänden, Dach und Fenstern sowie an die Heizungstechnik.
  • Austauschpflichten: Alte Heizkessel, die vor 1991 installiert wurden, müssen in der Regel nach 30 Jahren ersetzt werden. Dies betrifft vor allem Öl- und Gasheizungen.
  • Nachrüstpflichten: Eigentümer von Bestandsgebäuden sind verpflichtet, bestimmte energetische Nachrüstungen vorzunehmen. Dazu gehört die Dämmung von zugänglichen, obersten Geschossdecken sowie von Heizungs- und Warmwasserrohren.

3. Energieausweise

Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument des GEG und gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes:

  • Pflicht zur Ausstellung: Für Neubauten, umfangreich sanierte Bestandsgebäude sowie beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden.
  • Inhalte: Der Energieausweis enthält Informationen zum Energiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes, Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und eine Einstufung des Gebäudes in Energieeffizienzklassen von A+ bis H.
  • Zugänglichkeit: Bei Besichtigungen muss der Energieausweis Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Inseraten sind bestimmte Angaben aus dem Energieausweis, wie die Energieeffizienzklasse, mit anzugeben.

Auswirkungen des GEG auf Bauherren, Eigentümer und Vermieter

1. Bauherren

Für Bauherren bringt das GEG zusätzliche Planungs- und Bauanforderungen mit sich. Diese müssen bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden:

  • Kosten: Die Einhaltung der energetischen Standards kann zu höheren Baukosten führen. Gleichzeitig bieten energieeffiziente Gebäude langfristig Einsparpotenziale bei den Energiekosten.
  • Fördermöglichkeiten: Es gibt verschiedene Förderprogramme und finanzielle Anreize, die Bauherren bei der Umsetzung der GEG-Vorgaben unterstützen. Dazu gehören zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der KfW-Bank sowie Förderprogramme auf Landes- und Kommunalebene.

2. Eigentümer

Für Eigentümer von Bestandsgebäuden ergeben sich aus dem GEG verschiedene Pflichten und Handlungsoptionen:

  • Sanierung und Nachrüstung: Eigentümer müssen gegebenenfalls in die energetische Sanierung und Nachrüstung ihrer Gebäude investieren, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
  • Wertsteigerung: Energetische Sanierungen können den Wert eines Gebäudes erhöhen und die Vermarktungschancen verbessern. Ein gutes energetisches Niveau ist ein wichtiger Faktor für Käufer und Mieter.

3. Vermieter

Auch Vermieter sind von den Regelungen des GEG betroffen:

  • Energieausweis: Vermieter müssen bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern einen gültigen Energieausweis vorlegen.
  • Modernisierung: Investitionen in die energetische Modernisierung können auf die Mieter umgelegt werden, sofern diese zu einer Verbesserung der Energieeffizienz führen.
  • Attraktivität: Energieeffiziente Mietwohnungen sind für potenzielle Mieter attraktiver und können zu einer höheren Nachfrage und geringeren Leerstandszeiten führen.

Fördermöglichkeiten und Unterstützung

Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten und Programmen, die Bauherren, Eigentümer und Vermieter bei der Umsetzung der GEG-Vorgaben unterstützen:

  • KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren an. Dazu gehören Programme wie „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.
  • BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Förderprogramme für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung an. Dazu gehören Zuschüsse für Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen.
  • Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme und finanzielle Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren an. Es lohnt sich, die regionalen Angebote zu prüfen.

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen und energieeffizienten Zukunft. Es stellt Bauherren, Eigentümer und Vermieter vor neue Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig auch zahlreiche Chancen und Vorteile. Durch die Einhaltung der GEG-Vorgaben können nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllt, sondern auch langfristig Energiekosten gesenkt und der Wert von Immobilien gesteigert werden. Förderprogramme und finanzielle Anreize unterstützen die Umsetzung der energetischen Maßnahmen und machen Investitionen in die Energieeffizienz noch attraktiver.

Informieren Sie sich umfassend über die Anforderungen und Möglichkeiten des GEG und nutzen Sie die Vorteile, die energieeffiziente Gebäude bieten. Mit der richtigen Planung und Unterstützung können Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig von den vielen Vorteilen energieeffizienter Immobilien profitieren.

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